Marl Aktuell vom 06.03.2010 - 350.000,00 € für „stille Geburt“ Eltern vertrauen auf Marler Anwalt
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Marl/ Münster. Jeromè Elias sollte er heißen, der erste Sohn der 23-jährigen Mandy S. aus Münster. Ein Name, der für Schönheit und Stärke steht. Nur wurde daraus nichts, Jeromè Elias wurde tot geboren. Dabei hatte sich Mandy S. genau an die Anweisungen der Ärzte gehalten. „Nachdem eine Risikoschwangerschaft festgestellt worden war, habe ich mich geschont und jeden Kontrolltermin gewissenhaft wahrgenommen“, sagt die junge Frau. Sämtliche Untersuchungsergebnisse waren normal und die Schwangerschaft verlief ohne Komplikationen. Am 11.09.2009platzte ihre Fruchtblase und sie begab sich in ein Münsteraner Krankenhaus. Dort wurde festgestellt, dass das Fruchtwasser grün verfärbt war, das Kind nicht optimal lag und das CTG auffällig war. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte meiner Mandantin ein Kaiserschnitt angeboten werden müssen, was aber nicht geschah“ erklärt der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44). Stattdessen versuchten es die Ärzte mit einer Geburtszange. „Ein grober Fehler“, meint der Spezialist für Arzthaftung. Denn zum einen habe Mandy S. nicht in die Verwendung der Zange eingewilligt und zum anderen habe die Lage des Kindes dagegen gesprochen. So musste schließlich doch ein Kaiserschnitt durchgeführt werden. „Zu spät“, so Hermann. Denn die Zeit zwischen dem Entschluss zum Kaiserschnitt und der Entbindung, die sogenannte E-E-Zeit, sei viel zu lang gewesen. So kam es dann zu einer „stillen Geburt“. nachdem die Ärzte 10 Minuten lang vergeblich versucht hatten Jeromè Elias zu reanimieren, konnten sie nur noch den Tod des Kindes feststellen. „Der Eingriff mit der Geburtszangen führte zu Schäden am Kopf und letztlich zum Tod“, erklärte der Patientenanwalt. Jetzt fordert er für die Eltern insgesamt rund 350.000,00 € Schmerzensgeld. |
Waltroper Woche vom 27.02.2010 - Ärztin wird selbst Opfer eines Behandlungsfehlers
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Wenn Patienten Opfer von Behandlungsfehlern werden ist das immer tragisch. Wenn eine Zahnärztin von einem Augenarzt falsch beraten wird und dadurch ihre Existenz verliert, ist das bitter. Doch genau so ist es einer Waltroper Zahnärztin ergangen. Als sich bei ihr eine Sehschwäche einstellte, wandte sie sich an einen Recklinghäuser Augenarzt. Dieser riet ihr zu einer Laser-Behandlung und erklärte, es bestünde nicht das geringste Risiko. „Dass Ärzte zuweilen ihre Patienten falsch aufklären ist mir aus meiner täglichen Praxis nur zu bekannt. Dass Ärzte sich aber auch untereinander nicht richtig verständigen ist schon delikat“, meint der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann, der die Zahnärztin vertritt. Dass die Beratung unzutreffend und ein sehr großes Risiko gegeben war, ergibt sich aus dem jetzt eingetretenen Schaden. Die Ärztin ist auf einem Auge blind und wird ihre Praxis schließen müssen, steht jetzt vor dem aus. Ein Millionenschaden. „Wäre sie richtig aufgeklärt worden, so hätte sie sich nicht operieren lassen“, erklärte der Patientenanwalt. Die Krux an der Sache: Das Gericht hat angenommen, dass die Zahnärztin auch für eine Augen-OP ausreichende medizinische Kenntnis habe, um die Risiken zu kennen und wies die Klage zurück. „Ich halte das Ergebnis für falsch. Jeder Patient, auch wenn er selbst Arzt ist, muss so aufgeklärt werden, dass er die Risiken, die er eingeht versteht. Das war hier nicht der Fall“, so Rechtsanwalt Hermann. Als nächstes will der Experte eine Duisburger Klinik in die Verantwortung nehmen, die an der Behandlung beteiligt war und zeigt sich kämpferisch: „Meine Leidenschaft gilt der Hilfe von Patienten. Darum werde ich kämpfen“. |
Marl Aktuell vom 20.02.2010 - Nach Spritze im Rollstuhl
Gericht bestätigt Schaden von 600.000 Euro - Behandlungsfehler?
Haltern. Wenn Andrea D. an die letzte Woche zurückdenkt, dann ist sie nur noch traurig. Die lebenslustige Frau ist von allen Aktivitäten ausgeschlossen. Sie ist von der Hüfte an querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl, seit sie in einem Krankenhaus im Kreis eine Betäubungsspritze erhielt.
Ihr Leben wurde von einem Moment auf den anderen Moment auf den Kopf gestellt. „Ich hatte zehn Kilogramm abgenommen und ständig Bauchschmerzen. Im Krankenhaus wurde ich aber erst gar nicht behandelt. Und dann falsch“, beklagt die Halternerin.
Nach einer misslungenen Leberbiopsie musste sie notoperiert werden, erst hier wurde ein Darmverschluss festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt lag sie bereits drei Wochen im Krankenhaus. Um den Darm wieder in Schwung zu bringen, setzten die Ärzte eine Betäubung, eine Periduralanästhesie (PDA). Seit dem sitzt sie im Rollstuhl.
„Die PDA war überflüssig, jedenfalls falsch gesetzt“, meint der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann, der jetzt Klage eingereicht hat. Das Gericht hat in einem ersten Schritt einen Schaden von rund 600.000 Euro bestätigt (LG Essen 1 O 179/09). Ob dieser auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, soll jetzt ein Sachverständiger prüfen.
Verärgert sind Patientenanwalt und Patientin über die Reaktion des Krankenhauses: „Obwohl die Querschnittslähmung durch unabhängige Ärzte eindeutig bescheinigt wurde, wird behauptet, meine Mandantin könne wieder aufstehen und laufen, sie es nur wolle. Das ist unfassbar!“, entrüstet sich Stefan Hermann.


